Verpflichtend: Zukünftig tarifliche Bezahlung in der Altenpflege
Mitarbeitende aus Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten können laut Bundesgesundheitsministerium mit einer erheblichen Gehaltsverbesserung rechnen. Ab dem 01.09.2022 gilt verpflichtend für alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste die tarifliche Bezahlung der Mitarbeiter. Die Steigerung der Entlohnung beläuft sich je nach Bundesland und Einrichtung auf 10% bis 30%. Dem steigenden Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird mit höheren Leistungsbeiträgen und Zuschüssen entgegengewirkt.