Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, um die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie liquide bleiben. So erhalten die Krankenhäuser für verschobene planbare Operationen und Behandlungen einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Für jedes Intensivbett, welches die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, erhalten sie einen Bonus in Höhe von 50.000,00 EUR.
Ferner ist in dem Gesetzentwurf ein Zuschlag für Mehrkosten (insbesondere für Schutzausrüstungen) i.H.v. 50,00 EUR für jeden Patienten vorgesehen. Dieser Zuschlag ist zunächst für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020 begrenzt. Eine Verlängerung soll bei Bedarf jedoch erfolgen. Weiterhin wird der vorläufige Pflegeentgeltwert um ca. 38,00 EUR auf ca. 185,00 EUR Euro pro Tag erhöht.
Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen für die ambulante Versorgung. Die niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten erhalten Ausgleichszahlungen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben. Gleichzeitig werden die Mehrkosten ausgeglichen, die durch die Versorgung von Covid-19-Erkrankten entstehen. Vor diesem Hintergrund soll die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden. Zudem ist in dem Gesetzentwurf die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, wie z.B. die Einrichtung von “Fieberambulanzen” gesichert.
Schließlich enthält der Entwurf Regelungen, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen und das Infektionsrisiko der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten herabzusetzen. Zudem werden Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte entlastet. Die durch die Pandemie bedingte finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen werden über die Pflegeversicherung erstattet. Bürokratische Anforderungen und Begutachtungspflichten werden zeitweise ausgesetzt. Pflegekassen erhalten einen weiten Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung.
Schließlich ist eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorgesehen. Dadurch wird sichergestellt, dass junge Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden und sich in der aktuellen Krise engagieren und dadurch einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, keine Nachteile beim Bezug von BAföG erleiden.