Schenkung unter der Auflage zu spenden: Wissenswertes für „Spendenfundraising“

27.08.2019
Ertragsteuer
1 Minute

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.01.2019 (Aktz.: X R 6/17) kann ein Ehegatte eine Spende auch dann einkommensteuerlich abziehen, wenn ihm der Geldbetrag zunächst von dem anderen Ehegatten geschenkt wird.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehegatten zusammen veranlagt werden und dass im Schenkungsvertrag durch eine Auflage die Verpflichtung begründet wird, den Geldbetrag einem gemeinnützigen Verein zukommen zu lassen.

Im vorliegenden Fall hatte der Ehemann seiner Ehefrau einen Geldbetrag von 400.000 Euro geschenkt. Die Ehefrau gab einen Teilbetrag von 130.000 Euro an zwei gemeinnützige Vereine weiter. Hierzu war sie möglicherweise aufgrund einer Auflage im Schenkungsvertrag verpflichtet. Die Vereine stellten Zuwendungsbestätigungen auf den Namen der Klägerin aus.

Das Finanzamt versagte allerdings den Spendenabzug mit der Begründung, die Ehefrau habe nicht freiwillig gehandelt, sondern aufgrund der Verpflichtung, die der Ehemann ihr durch den Schenkungsvertrag auferlegt habe. Dem schloss sich das Finanzgericht an.

Auf die Revision der Klägerin hob der BFH das Urteil des FG auf und verwies die Sache zurück. Die erforderliche Freiwilligkeit sei auch dann zu bejahen, wenn die Klägerin als Spenderin zu der Zuwendung zwar rechtlich verpflichtet gewesen wäre, diese Verpflichtung aber freiwillig eingegangen sei. Auch komme es bei zusammenveranlagten Eheleuten nicht darauf an, welcher der Eheleute mit einer Zuwendung wirtschaftlich belastet sei. Dies folge bereits aus dem Wortlaut des § 26b EStG.

Always well informed with the newsletters from SCHOMERUS

Tax consulting and legal advice
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Auditing
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstrasse 1
20459 Hamburg
Germany
Berlin
Bülowstrasse 66
10783 Berlin
Germany
München
Möhlstrasse 35
81675 München
Germany
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Germany
Pixel