Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 11.07.2019, Az.: 14 K 1653/17 L – Revision am BFH unter Az.: VI R 28/19) hat entschieden, dass Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler lohnsteuerfrei sind. Die Reise im Mannschaftsbus für Profisportler gilt als Arbeitszeit, und zwar auch die Fahrt an einem Sonn- oder Feiertag oder über Nacht. Der zusätzlich zum regulären Lohn gezahlte Zuschlag ist lohnsteuerfrei.